Veranstaltung: | BDKJ Diözesanversammlung 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 4.1. Anträge |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Satzungsausschuss |
Eingereicht: | 08.10.2020, 20:13 |
Antrag Änderung der Diözesanordnung
Beschlusstext
Die Diözesanversammlung möge beschließen:
Die Ordnung des BDKJ Diözesanverband Hildesheim wird auf Grundlager der
Beschlussfassung und der Ordunung des BDKJ Deutschland in der im Anhang
befindlichen Form neu gefasst.
Die neu beschlossene Ordnung tritt nach Beschluss durch die Diözesanversammlung
und Genehmigung durch den Diözesanbischog sowie den Bundesvorstand des BDKJ in
Kraft und ersetzt damit die bisher gültige Ordnung
Begründung
Im Zusammenhang mit dem Prozess der zukunftsfähigen Verbandsstruktur und den daraus folgenden Änderungen der Bundessatzung müssen auch wir im DV Hildesheim unsere Ordnung an die neuen Gegebenheiten anpassen.
Dies bringt für uns einige Vorteile mit sich. So wird in Zukunft nicht mehr zwischen Mitgliedsverbänden und Jugendverbänden unterschieden. Auch haben wir die Möglichkeit nicht mehr in allen Regionen unseres Bistums Regionalverbände haben zu müssen. Diese Möglichkeit greifen wir mit dem vorgelegten Ordnungsentwurf auf. Hier passen wir die regionale Struktur an unsere Diasporasituation an, um in Zukunft handlungsfähig im BDKJ arbeiten zu können.
Die Stimmenverteilung auf der Diözesanversammlung für die Jugendverbände möchten wir noch mit euch beraten. Dazu gibt es in dem Vorschlag in §12 (2) in Absatz 2 Punkt zwei die verschiedenen Möglichkeiten a) und b): Hier müssten wir zunächst als Versammlung eine Entscheidung treffen.
§12 Stimmberechtigte Mitglieder der Diözesanversammlung sind
- a) jeweils 5 Delegierte der Jugendverbände und
b) 30 Delegierte der Jugendverbände und [Alternative]
Bei einer Entscheidung für die Alternative b) schließt sich folgendes in §13 (1) an (Aufgaben der Konferenz der Jugendverbände). Dieser Satz muss dann noch in der Ordnung ergänzt werden.
- beschließt die Aufteilung der Stimmen der Jugendverbände der Diözesanversammlung. (Bei 30 Stimmen Jugendverbände Modell)
Änderungsanträge
- Ä1 (Diözesanvorstand (beschlossen am: 10.11.2020), Eingereicht)