Veranstaltung: | BDKJ Diözesanversammlung 2020 |
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Tagesordnungspunkt: | 4.1. Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Vorstand des Trägerwerks |
Eingereicht: | 28.10.2020, 11:56 |
Antrag Satzungsänderung des Trägerwerks
Beschlusstext
Die Diözesanversammlung möge der folgenden Satzungsänderung zustimmen:
"§ 2 Wesen und Zweck
4.Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
5.Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage beschließen, dass Vereins-
und Organämter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen
Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung ausgeübt werden.
Für die Entscheidung über Vertragsbeginn, Vertragsinhalte und Vertragsende ist
der Vorstand gem. § 26 BGB zuständig.
6.Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Verhältnisse und der Haushaltslage Aufträge über Tätigkeiten
für den Verein gegen eine angemessene Vergütung oder Honorierung an Dritte
vergeben.
7.Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter*innen des Vereins einen
Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen
durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere
Fahrtkosten,Reisekosten, Porto, Telefon und Kopier- und Druckkosten. Die
Mitglieder und Mitarbeiter*innen haben das Gebot der Sparsamkeit zu beachten.
Der Vorstand kann durch Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten
Aufwandspauschalen festsetzen.
8.Der Anspruch auf Aufwendungsersatz soll innerhalb einer Frist von 3 Monaten
nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt,
wenn die Aufwendungen mit prüffähigen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen
werden.
9.Die Mitgliederversammlung kann eine Finanzordnung erlassen und ändern, die
weitere Einzelheiten regelt."
Begründung
Auf der Mitgliederversammlung des Trägerwerks am 05. Oktober 2020 mit folgenden stimmberechtigten anwesenden Personen Alexander Diedrich (Koju), Nils Felchner (KjG), Cedric Homann (CAJ), Johannes Lehmann (BDKJ DV), Carola Kwasniok (BDKJ DKV H), Dorothee Langer (KSJ), Michael Pohl (DPSG), Birte Pritzel (BDKJ DV), Felix-Jonathan Rodd (BDKJ DKV BHV), Kristin Stecke (BDKJ DV)l, Jan Philip Thiele (Maju) wurde diese Satzung einstimmig beschlossen und bedarf laut §8 der Satzung die Zustimmung der Diözesanversammlung.