Antrag: | Politische Forderungen zur Landtagswahl |
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Antragsteller*in: | KjG Delegation (dort beschlossen am: 18.11.2021) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 18.11.2021, 19:56 |
Ä8 zu A8: Politische Forderungen zur Landtagswahl
Antragstext
Von Zeile 59 bis 60 einfügen:
besonders im ländlichen Raum, geschieht. Nur so kann einem Stadt-Land-Gefälle von ehrenamtlichem Engagement entgegengewirkt und Jugendlichen die Teilhabe ermöglicht werden.
Der BDKJ DV Hildesheim stellt folgende politischen Forderungen zur Landtagswahl
und wird diese über den BDKJ in Niedersachsen an die Politik richten:
Als BDKJ in Niedersachsen fordern wir aus Sicht einer der größten jugend-
verbandlichen Akteur*innen die politischen Parteien auf, sich für ein Kinder-
und Jugendgerechtes Land einzusetzen, indem sie
die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen rund um die
Corona-Maßnahmen mitdenken und diese Belange in den politischen
Entscheidungen berücksichtigen.
sich auf Bundesebene und im Bundesrat, für die Verankerung der Kinder- und
Jugendrechte im Grundgesetz einsetzen.
bezahlbaren Wohnraum und damit Rückzugsmöglichkeiten für Kinder und
Jugendliche schaffen.
allen Kindern und Jugendlichen eine kostenlose Nutzung eines ÖPNV
garantiert, um einen gleichen Zugang zu Angeboten des gesellschaftlichen
Lebens zu gewährleisten.
weiterhin außerschulische (Aus-)Bildungsmöglichkeiten fördern und
zugänglicher für alle jungen Menschen unabhängig machen.
einen gemeinsamen, verbindlichen mit den Jugendverbänden entwickelten
Jugendcheck in der Legislaturperioden nach der Landtagswahl 2022
einführen.
das aktive Wahlalter auf 14 Jahre und das passive Wahlalter auf 16 Jahre
senken.
das Wahlrecht für EU-Bürger*innen auf Landesebene analog zur Kommunalwahl
einführen.
Katholische Jugendverbände leisten einen maßgeblichen Beitrag zu einer kinder-
und jugendgerechten Gesellschaft und sind ein wichtiger Partner bei der
Sozialisation junger Menschen. Hierfür ist eine grundständige Förderung
notwendig, für die wir fordern,
das Jugendförderungsgesetz (JFG) zeitgemäß anzupassen und fortzuschreiben.
Jugendverbände an der Novellierung des Jugendförderungsgesetz zu
beteiligen.
Folgende inhaltliche Forderungen sind in der Novellierung zu
berücksichtigen:
Schulkooperationen von Jugendverbänden z. B. im Rahmen der Ganztagsschulen
sind im JFG zu ermöglichen.
Bildungsmaßnahmen landesweit anerkannter Träger sind von Landesinteresse
und bedürfen keiner Legitimation z.B. durch die Überprüfung einer
Überörtlichkeit.
Die Bildungsmittel (JFG § 10) sind an die Realitäten anzupassen, d. h.
mindestens dynamisch zu erhöhen.
Die Arbeit der Jugendverbände ist durch die Refinanzierung der
Bildungsreferent*innen-Stellen (JFG § 6) und die
Verwaltungskostenzuschüsse (JFG § 7) langfristig zu sichern.
Einen Bürokratieabbau, der die Verschlankung und Digitalisierung der
Verwendungsnachweisprüfung umfasst, ist notwendig.
Die Katholische Jugendverbandsarbeit in Niedersachsen wird von unzählig
engagierten jungen Menschen geleistet. Jugendverbandsarbeit bedarf einer
deutlichen Ehrenamtsstärkung, für die wir fordern,
dass sich für die Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 900 Euro und eine
Nicht-Anrechnung auf staatliche Bezüge, z. B. im Rahmen von Hartz4 oder
BaFög, auf Bundesebene eingesetzt wird.
dass ein Rechtsanspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung (inkl. soz.
Versicherung) / Sonderurlaub für ehrenamtliches Engagement unter
Fortzahlung des Bruttogehalts, für z. B. Gruppenleiter*in in Ferien- und
Freizeitmaßnahmen, eingeführt wird. Die Arbeitgeber*innen sollen die
Möglichkeit haben, beim Land eine Erstattung der Lohnkosten für die Zeit
des Sonderurlaubs zu beantragen.
dass ein flächendeckender Ausbau des ÖPNV in ganz Niedersachsen –
besonders im ländlichen Raum, geschieht. Nur so kann einem Stadt-Land-
Gefälle von ehrenamtlichem Engagement entgegengewirkt und Jugendlichen die Teilhabe ermöglicht werden.
dass ein ÖPNV-Jugend-Ehrenamtsticket für alle Juleica-Inhaber*innen bis
zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die in Niedersachsen wohnen oder
deren Schule oder Ausbildungsstätte in Niedersachsen liegt, eingeführt
wird.
dass ehrenamtliches Engagement für Leistungen im Studium, z. B. über
sogenannte „Credit-Points” und „Ehrenamtssemester“, unterstützt wird.
Digitalisierung und Medienkompetenz sind wichtige Bausteine für
gesellschaftliche Teilhabe und Mitbestimmung junger Menschen in Niedersachsen.
Hier besteht Nachhol- und Ausbaubedarf. Daher ist es aus unserer Sicht zwingend
erforderlich,
dass es einen flächendeckenden Ausbau von frei zugänglichen WLAN- sowie
Mobilfunknetzen gibt.
dass der Zugang zu diesen Netzen nicht an fehlenden finanziellen Mitteln
scheitert, sondern die Landesregierung durch unbürokratische
Förderprogramme (mobile) Endgeräte zur Verfügung stellt.
dass die neue Landesregierung dafür Sorge trägt, dass es ausreichend
medienpädagogisches Personal in formellen und informellen
Bildungseinrichtungen gibt, um den (sicheren) Umgang mit diesen Medien zu
erlernen und digitale Selbstbestimmung zu fördern.
dass Mitarbeiter*innen im Jugendverbandsbereich die notwendigen
Verwendungsnachweisprüfungen und Antragsstellungen durch eine möglichst
unbürokratische und digitale Verwaltung ermöglicht wird.
Von Zeile 59 bis 60 einfügen:
besonders im ländlichen Raum, geschieht. Nur so kann einem Stadt-Land-Gefälle von ehrenamtlichem Engagement entgegengewirkt und Jugendlichen die Teilhabe ermöglicht werden.
Der BDKJ DV Hildesheim stellt folgende politischen Forderungen zur Landtagswahl
und wird diese über den BDKJ in Niedersachsen an die Politik richten:
Als BDKJ in Niedersachsen fordern wir aus Sicht einer der größten jugend-
verbandlichen Akteur*innen die politischen Parteien auf, sich für ein Kinder-
und Jugendgerechtes Land einzusetzen, indem sie
die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen rund um die
Corona-Maßnahmen mitdenken und diese Belange in den politischen
Entscheidungen berücksichtigen.
sich auf Bundesebene und im Bundesrat, für die Verankerung der Kinder- und
Jugendrechte im Grundgesetz einsetzen.
bezahlbaren Wohnraum und damit Rückzugsmöglichkeiten für Kinder und
Jugendliche schaffen.
allen Kindern und Jugendlichen eine kostenlose Nutzung eines ÖPNV
garantiert, um einen gleichen Zugang zu Angeboten des gesellschaftlichen
Lebens zu gewährleisten.
weiterhin außerschulische (Aus-)Bildungsmöglichkeiten fördern und
zugänglicher für alle jungen Menschen unabhängig machen.
einen gemeinsamen, verbindlichen mit den Jugendverbänden entwickelten
Jugendcheck in der Legislaturperioden nach der Landtagswahl 2022
einführen.
das aktive Wahlalter auf 14 Jahre und das passive Wahlalter auf 16 Jahre
senken.
das Wahlrecht für EU-Bürger*innen auf Landesebene analog zur Kommunalwahl
einführen.
Katholische Jugendverbände leisten einen maßgeblichen Beitrag zu einer kinder-
und jugendgerechten Gesellschaft und sind ein wichtiger Partner bei der
Sozialisation junger Menschen. Hierfür ist eine grundständige Förderung
notwendig, für die wir fordern,
das Jugendförderungsgesetz (JFG) zeitgemäß anzupassen und fortzuschreiben.
Jugendverbände an der Novellierung des Jugendförderungsgesetz zu
beteiligen.
Folgende inhaltliche Forderungen sind in der Novellierung zu
berücksichtigen:
Schulkooperationen von Jugendverbänden z. B. im Rahmen der Ganztagsschulen
sind im JFG zu ermöglichen.
Bildungsmaßnahmen landesweit anerkannter Träger sind von Landesinteresse
und bedürfen keiner Legitimation z.B. durch die Überprüfung einer
Überörtlichkeit.
Die Bildungsmittel (JFG § 10) sind an die Realitäten anzupassen, d. h.
mindestens dynamisch zu erhöhen.
Die Arbeit der Jugendverbände ist durch die Refinanzierung der
Bildungsreferent*innen-Stellen (JFG § 6) und die
Verwaltungskostenzuschüsse (JFG § 7) langfristig zu sichern.
Einen Bürokratieabbau, der die Verschlankung und Digitalisierung der
Verwendungsnachweisprüfung umfasst, ist notwendig.
Die Katholische Jugendverbandsarbeit in Niedersachsen wird von unzählig
engagierten jungen Menschen geleistet. Jugendverbandsarbeit bedarf einer
deutlichen Ehrenamtsstärkung, für die wir fordern,
dass sich für die Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 900 Euro und eine
Nicht-Anrechnung auf staatliche Bezüge, z. B. im Rahmen von Hartz4 oder
BaFög, auf Bundesebene eingesetzt wird.
dass ein Rechtsanspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung (inkl. soz.
Versicherung) / Sonderurlaub für ehrenamtliches Engagement unter
Fortzahlung des Bruttogehalts, für z. B. Gruppenleiter*in in Ferien- und
Freizeitmaßnahmen, eingeführt wird. Die Arbeitgeber*innen sollen die
Möglichkeit haben, beim Land eine Erstattung der Lohnkosten für die Zeit
des Sonderurlaubs zu beantragen.
dass ein flächendeckender Ausbau des ÖPNV in ganz Niedersachsen –
besonders im ländlichen Raum, geschieht. Nur so kann einem Stadt-Land-
Gefälle von ehrenamtlichem Engagement entgegengewirkt und Jugendlichen die Teilhabe ermöglicht werden.
dass ein ÖPNV-Jugend-Ehrenamtsticket für alle Juleica-Inhaber*innen bis
zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die in Niedersachsen wohnen oder
deren Schule oder Ausbildungsstätte in Niedersachsen liegt, eingeführt
wird.
dass ehrenamtliches Engagement für Leistungen im Studium, z. B. über
sogenannte „Credit-Points” und „Ehrenamtssemester“, unterstützt wird.
Digitalisierung und Medienkompetenz sind wichtige Bausteine für
gesellschaftliche Teilhabe und Mitbestimmung junger Menschen in Niedersachsen.
Hier besteht Nachhol- und Ausbaubedarf. Daher ist es aus unserer Sicht zwingend
erforderlich,
dass es einen flächendeckenden Ausbau von frei zugänglichen WLAN- sowie
Mobilfunknetzen gibt.
dass der Zugang zu diesen Netzen nicht an fehlenden finanziellen Mitteln
scheitert, sondern die Landesregierung durch unbürokratische
Förderprogramme (mobile) Endgeräte zur Verfügung stellt.
dass die neue Landesregierung dafür Sorge trägt, dass es ausreichend
medienpädagogisches Personal in formellen und informellen
Bildungseinrichtungen gibt, um den (sicheren) Umgang mit diesen Medien zu
erlernen und digitale Selbstbestimmung zu fördern.
dass Mitarbeiter*innen im Jugendverbandsbereich die notwendigen
Verwendungsnachweisprüfungen und Antragsstellungen durch eine möglichst
unbürokratische und digitale Verwaltung ermöglicht wird.
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